ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB Monika P. Paitl
Inhaberin des nicht protokollierten Einzelunternehmens
Ballgasse 4/18,
1010 Wien,
Österreich
Mobil: +43(0)699 174 60 885,
paitl@communications9.com
1. Allgemeines, Vertragsabschluss und Geltungsbereich
1.1. Meine Angebote, Lieferungen, Leistungen, Dienstleistungen, sonstigen Verträge sowie alle sonstigen, mit mir, Monika B. Paitl, getroffenen, Absprachen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein Abgehen von diesen Bedingungen ist für mich nur dann rechtsverbindlich, wenn ich dem im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich und im Vorhinein zustimme. Es ist für mich, sofern ich im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich kundtue, die Einhaltung meiner AGB immer eine wesentliche und grundlegende Voraussetzung für den Abschluss eines Rechtsgeschäftes.
1.2. Die von mir zu erbringenden Leistungen sind Dienstleistungen. Sofern daher nicht ausdrücklich und schriftlich und im Vorhinein Abweichendes vereinbart wurde, schulde ich aufgrund eines an mich erteilten Auftrages stets nur Bemühungen und keinen Erfolg.
1.3. Diese AGB sind auch dann wirksam, wenn ich mich – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufe, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich, schriftlich und im Vorhinein etwas anderes vereinbart wurde.
Meinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende, oder von diesen abweichende, Bedingungen werden für mich – auch dann, wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widersprochen habe – ausnahmslos nur dann Vertragsbestandteil, wenn ich dem zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt habe. AGB des Kunden widerspreche ich bereits jetzt ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch mich bedarf es daher nicht.
1.4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung meiner AGB. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6. Für Geschäfte mit Konsumenten gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nur insoweit, als sie zwingendes Recht beinhalten und von
meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder als zwingendes Recht darüberhinausgehende Bestimmungen enthalten.
I.7. Über Verlangen wird von mir jederzeit eine Kopie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgefolgt und es sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ferner jederzeit unter www.communications9.com abrufbar und zum Ausdruck bereitgestellt.
I.8. Mein Kunde/Vertragspartner hat mir allfällige Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen umgehend schriftlich bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
I.9. Ich bin befugt, mir anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen eines an mich erteilten Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, dies aber stets nur für interne Zwecke.
Ferner bin ich befugt, den Namen bzw. Firmenwortlaut meines Kunden/Vertragspartners und die schlagwortartige generelle Bezeichnung meiner, für diesen erbrachten, Tätigkeit in eine Referenzliste aufzunehmen und damit Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, mein Kunde/Vertragspartner teilt mir nachweislich und schriftlich mit, dass er dies nicht wünscht.
2. Social Media Kanäle
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von mir nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich arbeite auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die ich keinen Einfluss habe, und lege diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Ich beabsichtige, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann ich aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Angebote / Auftragsbestätigung / Preise/ Konzept- und Ideenschutz
3.1. Meine Angebote und Kostenvoranschläge sind – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich, schriftlich und im Vorhinein etwas anderes vereinbart wurde – immer freibleibend und unverbindlich und werden von mir ohne jede Gewähr für ihre Vollständigkeit erstellt.
3.2. Hat der potentielle Kunde mich vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und komme ich dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung entsteht ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die vorliegenden AGB zu Grunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass ich bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringe, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne meine Zustimmung ist dem potentiellen Kunden daher schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus auch werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte und Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von mir im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Sonstige, zu meinem Angebot gehörende, Texte, Analysen, Präsentationen, Konzepte, Darstellungen, fachliche Äußerungen sowie sonstige Unterlagen und Demonstrationen dienen ausschließlich Demonstrationszwecken und sind nicht Bestandteil des Angebotes, dürfen von meinem potentiellen Kunden/Vertragspartner nicht verwendet werden und mein potentieller Kunde/Vertragspartner hat mir derartige Darstellungen und Unterlagen jederzeit auf Verlangen umgehend zu retournieren.
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von mir Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er mir dies binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall ist davon auszugehen, dass ich dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert habe. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass ich dabei verdienstlich wurde.
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung an mich ein.
3.3. Wünscht ein potentieller Kunde, dass ich vor Auftragserteilung ein Konzept für die Abwicklung des Auftrages präsentiere oder sonstige Leistungen, wie Besuche beim Kunden, Beratungsleistungen, Ausarbeitung von Texten, Analysen, Präsentationen, Konzepten, grafischen, auditiven, audiovisuellen und sonstigen Darstellungen, Spezifikationen und fachlichen Äußerungen etc., erbringe, die über den gewöhnlichen Aufwand und Umfang einer Anbotslegung hinausgehen, so bin ich berechtigt, den mir daraus entstandenen Aufwand inklusive aller Barauslagen (wie etwa Spesen für die Anreise zum Kunden, etc.) ersetzt zu begehren und auch ein angemessenes Entgelt zu verlangen, sofern nicht Abweichendes ausdrücklich und schriftlich im Vorhinein vereinbart wurde. Das dafür von mir in Rechnung gestellte Entgelt wird bei einem, daraufhin in dieser Sache an mich erteilten, Auftrag auf die Schlussrechnungssumme gutgeschrieben.
3.4. Für im Rahmen der Vertragsanbahnung von einem potentiellen Vertragspartner an mich erbrachte Leistungen, wie Angebote, Besuche, Beratungsleistungen, Ausarbeitung von Konzepten, Erstattung von Kostenvoranschlägen, etc., werden von mir keine Kosten ersetzt. – Derartige, im Zuge der Vertragsanbahnung erbrachte, Leistungen betrachte ich als für mich unverbindlich und durch meinen potentiellen Vertragspartner unentgeltlich erbracht, jedoch als für den potentiellen Vertragspartner verbindlich erbracht, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. – Potentielle Vertragspartner können sich daher nicht darauf berufen, derartige Leistungen im Vertrauen auf ein späteres Zustandekommen eines Vertrages erbracht zu haben und aufgrund solcher Leistungen Ansprüche mir gegenüber geltend machen zu können.
3.5. Eine rechtsgeschäftliche Bindung meinerseits wird nur durch schriftliche Willenserklärung meinerseits herbeigeführt und jeder an mich und von mir erteilte Auftrag ist umgehend mittels Gegenbriefs (sprich: Auftragsbestätigung) zu bestätigen.
3.6. Abweichungen meiner Auftragsbestätigung von einem Anbot oder einer Auftragserteilung hat der Kunde/Vertragspartner unverzüglich und schriftlich mir gegenüber zu beanstanden, da ansonsten der Inhalt meiner Auftragsbestätigung als maßgeblicher Vertragsinhalt gilt.
3.7. Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen einer bei mir eingelangten Auftragserteilung gelten nur dann als für mich verbindlich, wenn ich dies ausdrücklich und schriftlich bestätige.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch mich, sowie allfälligen Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch mich. Innerhalb des dadurch vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages für uns Gestaltungsfreiheit, es sei denn, es wurde Abweichendes ausdrücklich und schriftlich im Voraus vereinbart.
4.2. Alle meine Leistungen (insbesondere alle Vorentwürfe und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen sieben Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Allfällige Korrekturwünsche sind vom Kunden binnen dieser Frist schriftlich und unter genaue Kennzeichnungen der jeweiligen Textstellen sowie unter detaillierter Angabe der gewünschten Änderung bekannt zu geben.
4.3. Der Kunde hat von sich aus dafür Sorge zu tragen, dass mir auch ohne besondere Aufforderung alle, für die Auftragsdurchführung notwendigen, Angaben, Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung stehen und ich von allen Umständen, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sind, umgehend in Kenntnis gesetzt werde. Ich bin jedoch nicht dazu verpflichtet, diese Angaben, Unterlagen und Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und hafte nicht für Fehler in der Auftragsabwicklung, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben, Unterlagen und Informationen des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von mir wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Auf die im Falle von Aufträgen zum Ghostwriting und Teamwriting geltenden besonderen Bestimmungen in Bezug auf die vom Kunden beizusteuernden Informationen wird hingewiesen (vergleiche die diesbezüglichen besonderen Vertragsbestimmungen).
4.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Ich hafte im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung meiner Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Werde ich wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde mich schad- und klaglos; er hat mir sämtliche Nachteile zu ersetzen, die mir durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, mich bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt mir hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4.5. Alle von mir erbrachten Leistungen, insbesondere auch alle von mir an meinen Kunden/Vertragspartner übermittelten Entwürfe, Sujets, Konzepte und andere – für die Auftragsdurchführung relevanten, von mir an den Kunden übermittelten – Unteralgen sind umgehend vom Kunden/Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und gelten als vom Kunden/Vertragspartner „mangelfrei“ akzeptiert, wenn mein Kunde/Vertragspartner mich nicht sofort über allfällige Fehler in Kenntnis setzt. Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass meinen Kunden/Vertragspartner diesbezüglich eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft, dies vor allem wenn ich meinem Kunden/Vertragspartner derartige Unterlagen zum Zwecke der Überprüfung/Freigabe übermittle.
4.6. Ich bin stets bemüht, von mir zugesagte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt meinen Kunden/Vertragspartner jedoch erst dann zur Geltendmachung der ihm deshalb zustehenden, gesetzlichen Ansprüche, wenn er mich nachweislich, schriftlich und binnen angemessener Frist zur Leistungserbringung aufgefordert hat.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1. Ich bin nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, mich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2. Die Beauftragung von Dritten durch mich kann – je nach Erforderlichkeit – entweder in meinem eigenen Namen oder auch im Namen meines Kunden erfolgen, wobei die Beauftragung aber jedenfalls auf Rechnung des Kunden erfolgt und der Dritte nicht als mein Erfüllungsgehilfe anzusehen ist, sondern als Vertragspartner meines Kunden.
5.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des mit mir abgeschlossenen Vertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von mir schriftlich zu bestätigen.
6.2. Verzögert sich meine Lieferung/Leistung aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Gerate ich in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er mir schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1. Ich bin berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser trotz Verlangen meinerseits weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch mich eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ich fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstoße.
8. Honorar
8.1. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall habe ich, Monika B. Paitl, für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.2. Alle von mir gestellten Rechnungen sind innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, es sei denn von mir wird ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel angegeben. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei mir.
8.3. Wird die Ausführung des Auftrages durch den Kunden/Vertragspartner verhindert oder – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr gewünscht, so gebührt mir dennoch das vereinbarte Honorar in voller Höhe.
8.4. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die von mir zu verantworten sind, so habe ich nur Anspruch auf den, meiner bisherigen Leistungen entsprechenden, Teil des Honorars.
8.5. Ich habe das Recht, Honorarvorschüsse zu verlangen, Teil- und Zwischenabrechnungen zu legen und/oder die Fertigstellung meiner Leistung von der vollen Befriedigung meiner Honoraransprüche abhängig zu machen.
8.6. Die Beanstandung meiner Arbeiten berechtigt nicht zur Zurückhaltung der mir zustehenden Vergütungen.
8.7. Alle meine Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu bezahlen. Alle mir erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.8. Meine Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von mir schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, werde ich den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.9. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten meine Einbindung - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch mich - einseitig ändert oder abbricht, hat er mir die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung meinerseits begründet ist, hat der Kunde mir darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des §1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters bin ich bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von meinen Auftragnehmern, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind mir vielmehr unverzüglich zurückzustellen.
9. Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnungsverbot
9.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von mir gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten in meinem Eigentum.
Erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Texten im jeweils durch den Vertragszweck vereinbarten Umfang.
9.2. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer, im Vorhinein und schriftlich zu treffender, Vereinbarung und dann auch nur zahlungshalber und nicht an Erfüllung statt von mir angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden/Vertragspartners. Ich behalte mir vor, in Scheck oder Wechsel angebotene Zahlungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
9.3. Bei Zahlungsverzug sowie bei Verletzung einer sonstigen Vertragsbestimmung tritt Terminverlust ein. Es sind dann all meine Ansprüche sofort und zur Gänze zur Zahlung fällig. Außerdem bin ich im Verzugsfalle berechtigt, – nach meiner freien Wahl – weitere Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen bis zur vollen Bezahlung aller meiner offenen Forderungen zurückzuhalten oder sofort vom Vertrag zurück zu treten.
9.4. Bei Überschreitung des Zahlungstermins und bei Übernahmeverzug bin ich außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, mir die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann ich sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.6. Der Kunde/Vertragspartner erklärt sich unwiderruflich damit für einverstanden, dass alle Zahlungen, welche er leistet, zuerst auf meine Serviceleistungen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf den Preis der von mir erbrachten Lieferungen und Leistungen verrechnet werden.
9.7. Der Kunde/Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von behaupteten Mängeln an meiner Leistung erhoben werden, mit Zahlungen inne zu halten oder Zahlungen zu verweigern. Auch kann er mit etwaigen Gegenforderungen mir gegenüber nicht aufrechnen, es sei denn, ich hätte derartige Gegenforderungen ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder es wurden derartige Gegenforderungen rechtskräftig und vollstreckbar gerichtlich festgestellt.
10. Workshops
10.1. Bei Buchung eines Workshops ist sofort nach erfolgter Buchungsbestätigung durch mich die Hälfte des für den Workshop vereinbarten Honorars zur Zahlung fällig. Erst mit Eingang der Zahlung bei mir gilt der Workshop-Termin als verbindlich reserviert.
10.2. Bei Verschiebung des Termins auf Wunsch des Kunden hat sogleich die Vereinbarung eines neuen Termins zu erfolgen, dies innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin. Nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin, ist die geleistete Zahlung der Hälfte des vereinbarten Honorars als verfallen anzusehen und vom Kunden nicht mehr rückforderbar und wäre im Falle der neuerlichen Buchung eines Termins eine neuerliche Honorarvereinbarung zu treffen.
10.3. Unterbleibt die Durchführung des vereinbarten Termins aus in der Sphäre des Kunden gelegenen Gründen so kann die bereits bezahlte Hälfte des vereinbarten Honorars nicht rückgefordert werden.
11. Eigentumsrecht und Urheberrecht/ Schutz des geistigen Eigentums von Monika B. Paitl
11.1. Alle meine Leistungen, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale in meinem Eigentum und können von mir jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anders lautender Vereinbarung darf der Kunde meine Leistungen jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an meinen Leistungen setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von mir dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt meine Leistungen, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
11.2. Mit Hinblick darauf, dass alle von mir erbrachten Leistungen in meinem geistigen Eigentum verbleiben, steht dem Kunden das Nutzungsrecht an diesen auch nach Bezahlung des Honorars an mich ausschließlich für den vom Auftrag umfassten Zweck und Umfang zu. Jede, darüberhinausgehende, Nutzung und (entgeltliche oder unentgeltliche) Weitergabe, aber auch die bloß kurzfristige Weitergabe zu Reproduktionszwecken, berechtigt mich, die Unterlassung, Schadenersatz und Ersatz des uns entgangenen Gewinns zu begehren.
11.3. Änderungen bzw. Bearbeitungen meiner Leistungen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit meiner ausdrücklichen und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
11.4. Für die Nutzung meiner Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - meine Zustimmung erforderlich. Dafür steht mir und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.5. Für die Nutzung meiner Leistungen bzw. von Werbemitteln, für die ich konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet habe, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls meine Zustimmung notwendig.
11.6. Für Nutzungen gemäß Punkt 10.4. steht mir im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
11.7. Der Kunde haftet mir gegenüber für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
12. Kennzeichnung
12.1 Ich bin berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf meinen Namen und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2 Ich bin vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf meiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
13. Gewährleistung und Haftung/ Verjährung von Ansprüchen
13.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch mich, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Ich übernehme jedoch keinerlei Haftung oder Verantwortung für Mängel, welche außerhalb meines Einflussbereichs stehen und insbesondere auch nicht für Mängel an Leistungen, die ich für Kunden/Vertragspartner mit deren Wissen und Wollen bei Dritten in Auftrag gegeben habe – hinsichtlich derer ich also nur als Vermittler tätig geworden sind.
13.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung zu. Ich werde die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde mir alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Ich bin berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für mich mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
13.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Ich bin nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Ich hafte im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
13.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress mir gegenüber gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.
13.5. Allfällige Ansprüche mir gegenüber sind dem Grunde nach beschränkt und zwar damit, dass
a) ich für Schäden und Nachteile, die mein Auftraggeber aus meiner Tätigkeit erleidet, grundsätzlich nur dann hafte, wenn mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und
b) ich – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse oder Vorteile, Schäden aus Ansprüchen, die Dritte gegen den Auftraggeber geltend machen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, übernehme.
13.6. Allfällige Ansprüche mir gegenüber sind ferner der Höhe nach beschränkt und zwar mit dem 10-fachen des Netto-Auftragswert (= Netto-Honorar, das mir aus diesem Auftrag bei mangelfreier Leistungserbringung zustünde).
14. Haftung und Produkthaftung
14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist meine Haftung und die meiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner „Leute“.
14.2 Jegliche Haftung meinerseits für Ansprüche, die auf Grund der von mir erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ich meiner Hinweispflicht nachgekommen bin oder eine solche für mich nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere hafte ich nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat mich diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
14.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung durch mich. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
15. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
16. Gerichtsstand/ anzuwendendes Recht/ Erfüllungsort
16.1. Erfüllungsort ist der Sitz meines Einzelunternehmens. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ich die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben habe.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen mir und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz meines Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen bin ich berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3. Für alle sich aus einem Rechtsgeschäft mit mir mittelbar oder unmittelbar ergebende Streitigkeiten gelten ausschließlich die Bestimmungen des Österreichischen Rechtes, dies sowohl in materieller Hinsicht (also was die inhaltliche Beurteilung des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses; der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, etc. betrifft), als auch in formeller Hinsicht (also was das für Streitigkeiten der Vertragsparteien geltende Verfahren betrifft). Die Anwendung der Kollisionsnormen (Verweisungsnormen) des Österreichischen Rechtes ist ausgeschlossen.
16.4. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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